Altholzkategorien
Zuordnung nach der Altholzverordnung
Altholzkategorie A l
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holz-fremden Stoffen verunreinigt wurde.
Beispiele
Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz; Paletten aus Vollholz, z. B. Europaletten, Industriepaletten aus Vollholz; Transportkisten, Verschläge aus Vollholz Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989); Baustellensortimente aus natur-belassenem Vollholz.
Altholzkategorie A II
verleimtes, gestrichenes, be-schichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
Beispiele
Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem; Paletten aus Holz-werkstoffen; Transportkisten aus Holzwerkstoffen; Baustellen-sortimente aus Holzwerkstoffen,
Schalhölzern, behandeltem;
Dielen, Fehlböden, Bretter-schalungen aus dem Innenausbau; Türblätter und Zargen von Profilbretter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken usw.; Bauspanplatten; Möbel, ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (alle vorgenannten ohne schädliche Verunreinigungen).
Altholzkategorie A III
mit halogenorganischen Verbin-dungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.
Beispiele
Altholz aus Sperrmüll (Misch-sortiment); Möbel, mit halogen-organischen Verbindungen in der Beschichtung; Sonstige Paletten, mit Verbundmaterialien.
Altholzkategorie A IV
mit Holzschutzmitteln behandel-tes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Alt-holz, das aufgrund seiner Schad-stoffbelastung nicht den Altholz-kategorien A I, A II oder A III zu-
geordnet werden kann, ausge-nommen PCB-Altholz.
Beispiele
Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989); Munitionskisten Konstruktions-hölzer für tragende Teile; Holz-fachwerk und Dachsparren; Fenster, Fensterstöcke, Außentüren; Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich; Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen; Bahnschwellen; Leitungsmasten; Sortimente aus dem Garten- u. Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel; Sortimente aus der Landwirtschaft; Altholz aus industrieller Anwendung (z. B. Industriefußböden, Kühltürme); Altholz aus dem Wasserbau; Altholz von abgewrackten Schiffen und Waggons; Altholz aus Schadensfällen (z. B. Brandholz).
PCB-Altholz
Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT- Abfallverordnung ist und nach deren Vorschriften zu entsorgen ist, insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten.
Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten.