Verwertung oder Entsorgung von Altholz

Holz ist ein wertvoller und in vielen Bereichen eingesetzter Rohstoff. Nicht mehr gebraucht, beschädigt oder zerstört fallen Holzteile in unterschiedlicher Weise an. Sei es als Möbelstück, Dachbalken, Transportkiste, Holzzaun und vieles mehr. Je nach Nutzung werden die Holzteile als naturbelassen, gestrichen, beschichtet oder mit Holzschutzmittel behandelt eingestuft. Inzwischen gibt es für die meisten Holzabfälle stoffliche bzw. energetische Verwertungswege, die auch die Abfallwirtschaft nutzt.

Henry Dohrn sammelt Holzabfälle in zwei Kategorien:

  • un- und behandelte Holzabfälle (Altholzkategorien A I, A II, A III)
  • belastete Holzabfälle (Altholzkategorien A IV)

Althölzer, die nach unserem Merkblatt als gefährlicher Abfalleingestuft werden (belastetes Holz A IV), unterliegen den Bestimmungen der Nachweisverordnung. Der gewerbliche Abfallerzeuger darf pro Jahr insgesamt maximal 2 Tonnen gefährliche Abfälle (belastetes Altholz, teerhaltigen Abfall, Asbest) ohne einen Entsorgungsnachweis auf unserer Entsorgungsanlagen anliefern. Für größere Mengen ist zwingend vor der geplanten Anlieferung ein (elektronisches) Entsorgungsnachweisverfahren durchzuführen. Bei einer Überschreitung der 2 Tonnenmenge sind wir vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) angewiesen dies zu melden.

Holz A I, A II, A III (nicht gefährlicher Abfall)

Behandeltes Holz darf keine Imprägnierung oder Holzschutzmittelbehandlung aufweisen.

Auflistung behandelte Hölzer nach der Altholzverordnung:

Holzabfälle aus der Holzbearbeitung und –verarbeitung:

  • Verschnitte, Abschnitte von naturbelassenem Vollholz und von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz ohne schädliche Verunreinigungen. Das Holz darf nicht imprägniert und/ oder mit Holzschutzmitteln behandelt sein.

Verpackungen:

  • Paletten aus Holzwerkstoffen sowie Vollholz ohne Verbundmaterialien
  • ·Transportkisten aus Holzwerkstoffen und Vollholz
  • ·Obst, Gemüse- und Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus Vollholz
  • ·Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989)

Altholz aus dem Baubereich:

  • naturbelassenes Vollholz (kein Holz aus Abbruch, Umbau oder Rückbau)
  • Holzwerkstoffe, Schalhölzer, Schaltafeln, behandeltes Vollholz ohne schädliche Verunreinigungen (Holzschutzmittelbehandlung)
  • Dielen, Bretterschalungen aus dem Innenausbau ohne Holzschutzmittelbehandlung
  • Türblätter und Zargen von Innentüren ohne Türgriff, Dichtungen und Glas ohne Holzschutzmittelbehandlung
  • Profilbretter für Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken, Verkleidungen ohne Holzschutzmittelbehandlung
  • Bauspanplatten
  • Alle Materialien aus Holzhartfasern, Laminatböden

Möbel:

  • Möbel, naturbelassenes Vollholz
  • Möbel, verleimt, beschichtet, gestrichen, lackiert(ohne PVC-Beschichtung und ohne Holzschutzmittelbehandlung)

Belastetes Holz (A IV Holz) (gefährlicher Abfall)

Verpackungen:

  • Munitionskisten
  • Alte Kabeltrommeln (Herstellung vor 1989)

Altholz aus dem Baubereich:

  • Konstruktionshölzer für tragende Teile
  • Holzfachwerk, Dachsparren, Deckenbalken und Dachlatten
  • Fensterhölzer ohne Glas, Fensterstöcke, Fensterläden
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
  • Außentüren
  • Holzschindeln
  • Altholz von Industriefußböden
  • Holz aus Brandschäden

Imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich:

  • Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau (Zäune, Pfosten usw.)
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Sortimente aus der Landwirtschaft
  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten

Die folgenden Abfälle sind nicht zusammen mit Altholz verwertbar und werden daher als Restabfall angenommen:

  • Holzspäne und Schleifstaub
  • faules, vermodertes Holz
  • Möbelstücke mit Stoffbezug oder Polster
  • WPC-Holz (z.B. Terrassendielen)

Sollten sie weitere Fragen rund um das Thema Verwertung oder Entsorgung von Altholz haben, so rufen sie uns geren unter 040 – 830 28 95 an.