Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

In der Öffentlichkeit stehen beim Thema Müll und Nachhaltigkeit vor allem Plastiktüten und Einmal-Kaffeebecher im Mittelpunkt. Dabei ist eine andere Stoffklasse ein viel größeres Problem: Baustellenschutt. Bislang regelt jedes Bundesland selbst, wie es mit dieser Müllmenge umgeht. Unterschiedlich strenge Regeln führen zu einem Mülltourismus über die Ländergrenzen hinweg.

Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine geplante Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Gegenstand der Verordnung ist die Regelung mineralischer Ersatzbaustoffe, also von aus Recyclingmaterial, Nebenprodukten oder Abfällen gewonnenen Baustoffen. Die genaue Definition finden sie unter Wikipedia.

Die politische Beratung zur Verabschiedung der Mantelverordnung (MantelV), in denen die Ersatzbaustoffverordnung ein Teil darstellt, sind auf der Zielgraden. Aufgrund der Blockadehaltung des Bundesbauministeriums steht die Verabschiedung aber auf der Kippe. Diese können sie hier im Spiegel-Artikel nach lesen.

Das Thema MantelV ist mittlerweile so in der öffentlichen Wahrnehmung, dass selbst die ZDF-heute-show, hier ist der Link, hierüber berichtet hat. Dieses hat bis jetzt noch kein abfallrechtliches Gesetz geschafft.

Es bleibt jetzt abzuwarten, wie und ob sich die politischen Entscheidungsträger im Bundeskabinett einigen werden und ob die MantelV noch in diesem Jahr durch den Bundestag verabschiedet werden wird.

Die Entsorgergemeinschaft Nord (EGNord) hat mit 19 weiteren Verbänden der Abfall- und Recyclingwirtschaft, unter Federführung des BDE, in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erneut auf die Bedeutung zur Verabschiedung der MantelV noch in dieser Legislaturperiode eindringlich hingewiesen.